Handwerksbetrieb.eu

Handwerker nach Bundesland

Handwerkskammern sind regional organisiert, Bauordnungen und Förderprogramme unterscheiden sich je Bundesland. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Land, bevor du dich auf die Suche nach einem Betrieb machst.

Anlage A und Anlage B gelten bundesweit gleich

Die Handwerksordnung mit ihrer Einteilung in zulassungspflichtige (Anlage A) und zulassungsfreie Gewerke (Anlage B) ist Bundesrecht und gilt überall gleich. Was sich unterscheidet, ist die konkrete Handwerkskammer, die für die Region zuständig ist, sowie einzelne Förderprogramme und Bauvorschriften der Länder.

Wo Landesrecht spürbar wird

Am deutlichsten bei der Landesbauordnung (jedes Land regelt genehmigungsfreie Bauvorhaben unterschiedlich), bei Förderprogrammen für energetische Sanierung, die Bund- und teils Landesmittel kombinieren, und bei der genauen Zuständigkeit der Handwerkskammern, deren Bezirke nicht immer exakt den Bundesländern entsprechen.