Nach der Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zu laufen, und viele Auftraggeber wissen nicht genau, wie lange sie Rechte bei Mängeln haben.
5 Jahre bei Bauwerken, 2 Jahre sonst
Für Arbeiten an einem Bauwerk, etwa eine neue Heizungsanlage, ein Dach oder ein Anbau, gilt nach § 634a BGB eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Abnahme. Für sonstige Werkleistungen, etwa eine Möbelmontage, gilt die kürzere Frist von 2 Jahren.
Die Abnahme ist der Stichtag
Erst mit der Abnahme beginnt die Frist zu laufen, deshalb lohnt sich eine förmliche, am besten schriftliche Abnahme mit Mängelliste. Wer die Abnahme verweigert, obwohl keine wesentlichen Mängel vorliegen, gerät selbst in Verzug.
Was du bei einem Mangel tun solltest
Zunächst schriftlich beim Betrieb Mängelbeseitigung mit angemessener Frist verlangen. Reagiert der Betrieb nicht oder bessert nicht ordnungsgemäß nach, kannst du selbst nachbessern lassen und die Kosten geltend machen, mindern oder in gravierenden Fällen vom Vertrag zurücktreten.
Beweise sichern
Fotos vom Mangel, die Rechnung und der Schriftverkehr sind die Grundlage für jede spätere Auseinandersetzung, auch wenn es hoffentlich nie so weit kommt.