Meisterpflicht: Was Anlage A und Anlage B wirklich bedeuten

Die Handwerksordnung teilt alle Handwerksberufe in zwei Gruppen: Anlage A und Anlage B. Für dich als Auftraggeber ist der Unterschied mehr als eine Formalie, er sagt etwas über die vorgeschriebene Qualifikation des Betriebs.

Anlage A: zulassungspflichtiges Handwerk

Rund 40 Gewerke zählen zur Anlage A, darunter Elektrotechniker, Sanitär-Heizung-Klima, Dachdecker, Zimmerer und Kfz-Techniker. Wer selbstständig eines dieser Gewerke betreiben will, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein, das setzt in der Regel einen Meisterbrief oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation voraus. Der Grund: Diese Gewerke bergen bei fehlerhafter Ausführung besonders hohe Risiken für Leib und Leben, etwa bei Elektroinstallationen oder Dachkonstruktionen.

Anlage B: zulassungsfreies Handwerk

Etwa 50 weitere Gewerke, darunter Fliesenleger, Bodenleger und Raumausstatter, gehören zur Anlage B1, zulassungsfrei. Hier reicht eine Gewerbeanmeldung, ein Meisterbrief ist nicht vorgeschrieben, auch wenn es ihn freiwillig gibt. Das bedeutet nicht automatisch geringere Qualität, aber die Bandbreite an Qualifikationen ist größer.

Was das für dich bedeutet

Bei Anlage-A-Gewerken lohnt sich die Prüfung über die Handwerkersuche der Kammer besonders, weil ein nicht eingetragener Betrieb hier schlicht nicht legal tätig sein darf. Bei Anlage-B-Gewerken zählen Referenzen und Erfahrung stärker als der formale Nachweis.